Einschreiben
Beim Einschreiben ohne Zusatzleistungen übergibt der Zusteller der Deutschen Post die Sendung an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten. Der Zusteller lässt sich den Empfang der Sendung per Unterschrift bestätigen.
Binect bietet das Versenden von Einschreiben online auch mit diesen Zusatzleistungen an:
Einschreiben Einwurf
Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Brief dem Empfänger zugestellt wird. Dann nutzen Sie die Art Einschreiben-Einwurf. Bei diesem Verfahren ist die Unterschrift des Empfängers beim Empfang des Briefes nicht notwendig. Der Zusteller wirft den Brief in den Briefkasten und dokumentiert diesen Vorgang mit seiner Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg. Der Empfänger muss nicht über das Einschreiben informiert werden. Eine förmliche Zustellung kann vor Gericht nicht bewiesen werden, da ein solches Einschreiben nicht die rechtlichen Anforderungen einer förmlichen Zustellung erfüllt. Der Empfänger kann die Annahme des Einwurfeinschreibens nicht verweigern, da die Zustellung in den Briefkasten nicht zu verhindern ist. Zur Einhaltung von Fristen, ist diese Art des Einschreibens besonders geeignet.
Einschreiben Eigenhändig
Beim Einschreiben eigenhändig muss der Brief dem Empfänger persönlich übergeben werden. Es ist auch möglich, einen Bevollmächtigten zu beauftragen, der den Brief gegen Unterschrift in Empfang nimmt. Ist der Empfänger persönlich nicht anzutreffen, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung über den Zustellversuch und die Information, dass er das Einschreiben in der Postfiliale abholen kann. Unter diesen Umständen ist eine Zustellung an eine Postfachadresse nicht möglich. Der Absender erhält das Anschreiben zurück, wenn der Empfänger, Postempfangsbeauftragte oder Empfangsbevollmächtigte die Annahme verweigert. Lehnt ein Ersatzempfänger die Annahme des Einschreibens ab, wird der Empfänger darüber informiert. Das Einschreiben kann in diesem Fall in der Postfiliale abgeholt werden.