Einschreiben
Beim Einschreiben ohne Zusatzleistungen übergibt der Zusteller der Deutschen Post die Sendung an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten. Der Zusteller lässt sich den Empfang der Sendung per Unterschrift bestätigen.
Binect bietet das Versenden von Einschreiben auch mit Zusatzleistungen an:
Einschreiben-Einwurf
Möchten Sie nur sicherstellen, dass Ihr Brief dem Empfänger zugestellt wird, können Sie die Art Einschreiben-Einwurf nutzen. Hier ist keine Unterschrift des Empfängers beim Empfang des Briefes notwendig. Der Zusteller wirft den Brief in den Briefkasten und dokumentiert diesen Vorgang mit seiner Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg. Der Empfänger muss nicht über das Einschreiben informiert werden. Eine förmliche Zustellung kann vor Gericht nicht bewiesen werden, da ein solches Einschreiben nicht die rechtlichen Anforderungen einer förmlichen Zustellung erfüllt. Auf der anderen Seite kann der Empfänger die Annahme des Schreibens nicht verweigern, da die Zustellung in den Briefkasten nicht zu verhindern ist. Zur Einhaltung von Fristen, ist diese Art des Einschreibens geeignet.
Einschreiben eigenhändig
Im Gegensatz zu einem Einschreiben-Einwurf muss beim Einschreiben eigenhändig der Brief dem Empfänger persönlich übergeben werden. Es ist auch möglich einen Bevollmächtigten zu beauftragen, der den Brief gegen Unterschrift in Empfang nimmt. Ist der Empfänger persönlich nicht anzutreffen, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung über den Zustellversuch und die Information, dass er das Einschreiben in der Postfiliale abholen kann. Unter diesen Umständen ist eine Zustellung an eine Postfachadresse nicht möglich. Der Absender erhält das Anschreiben zurück, wenn der Empfänger, Postempfangsbeauftragte oder Empfangsbevollmächtigte die Annahme verweigert. Lehnt ein Ersatzempfänger die Annahme des Einschreibens ab, wird der Empfänger darüber informiert. Das Einschreiben kann in diesem Fall in der Postfiliale abgeholt werden.