Allgemeine Geschäftsbedingungen von Binect GmbH

Stand: April 2023

§ 1 | Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge mit der Binect GmbH, Brunnenweg 17, 64331 Weiterstadt, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgericht Darmstadt, HRB 94685 – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt. Der Geltungsbereich schließt ferner alle ergänzend über Binect Online vermittelten Leistungen ein.
2. Die Zustellung der versandfertigen Aufträge ist nicht Gegenstand dieser AGB und des Vertragsverhältnisses. Die Zustellung der Briefe erfolgt über einen Postdienstleister; im Regelfall über die Deutsche Post AG. Die Auswahl der Zustellleistung (z. B. Standardbrief der Deutschen Post AG) erfolgt implizit mit der Auswahl des Briefprodukts. Der Auftragnehmer vermittelt für den Kunden lediglich den Zustellungsauftrag und übergibt die Briefe im Namen und in Voll-macht des Kunden an den jeweiligen Postdienstleister. In-soweit wird der Vertrag über die Zustellung der erstellten Briefsendungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Postdienstleister geschlossen.
3. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer mit dem Abschluss eines Beförderungsauftrags mit der Deutschen Post AG im Namen des Auftraggebers.
4. Für die Zustellung der Sendungen gelten ergänzend die AGB des jeweiligen Postdienstleisters, wie z. B. der Deutschen Post AG („AGB BRIEF NATIONAL“).
5. Entgegenstehende oder von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen oder AGB des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
6. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
7. Der Auftragnehmer ist uneingeschränkt berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
8. Nachträgliche Anpassungen dieser AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der angepassten AGB den geänderten Vertragsbestimmungen widerspricht.

§ 2 | Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschutzstelle
Die Binect GmbH ist nicht verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 3 | Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Erst durch Annahme des Auftrages durch den Auftragnehmer werden sie verbindlich.
1. Binect Online
Die Nutzung des Produktes Binect Online erfordert eine Registrierung auf Binect Online. Für diese Registrierung ist die Angabe persönlicher Kontaktdaten erforderlich. Mit der Registrierung ist auch ein Abschluss eines Auftragsverarbeitungs-Vertrages (AV-Vertrag) nach Art. 28 DS-GVO erforderlich. Soweit ein Widerspruch nicht schriftlich erfolgt, gilt der zur Verfügung gestellte AV-Vertrag auf der Downloadseite von Binect Online. Ein gesonderter AV-Vertrag kann auf Wunsch auch in elektronischer Form individuell abgeschlossen werden.
2. Binect Cube bzw. Binect Cube NG
Zur Nutzung des Produktes Binect Cube schließt der Auftraggeber einen Binect Cube Neuvertrag, der durch die abschließende Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande kommt. Bestandteil des Vertrages sind der Erwerb der erforderlichen Hardware, des Binect Cube sowie der Nutzungsrechte für die entsprechende Software und den Binect Dienst.
3. Binect OMS
Bestandteil des Vertrages sind die Nutzungsrechte für die entsprechende Software und den Binect Dienst.

§ 4 I Nutzung von Binect / Nutzungsrechte
1. Der Auftraggeber erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, direkt oder über die Binect Soft- und/oder Hardwarekomponenten auf den Binect Dienst zuzugreifen und die mit den Binect Produkten verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte werden nicht gewährt.
2. Der Auftraggeber wird die Binect Produkte ausschließlich in seinem Namen und im Namen seiner berechtigten Nutzer verwenden und keine Sendungen für oder im Namen anderer versenden. Ein Versand von Sendungen für oder im Namen von Dritten erfordert eine schriftliche Anzeige bei Binect vor Aufnahme derartiger Tätigkeiten.
3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass (z. B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf den Server des Auftragnehmers) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden.
4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Binect Produkte durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen.

§ 5 I Gewährleistung; Mängel
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Leistungen der Binect GmbH muss der Geschäftskunde der Binect GmbH unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich anzeigen. Eine Verletzung der Anzeigepflicht führt zum Ausschluss der Gewährleistung.
2. Beim wiederholten Fehlschlagen einer Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist stehen dem Geschäftskunden bei Vorliegen wesentlicher Mängel die gesetzlichen Rechte auf wahlweise Kündigung, Minderung sowie das Recht auf Schadensersatz zu.
3. Von den Mängelansprüchen ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler, Änderungen des Auftraggebers an seinem System oder sonstige nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegende Störungen entstehen.
4. Bzgl. des Kaufs des Binect Cube (Hardware) gelten für den Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff BGB unter Einschluss des § 377 HGB. Sollte der Auftraggeber das Vertragsverhältnis ordentlich kündigen, so ist der Auftragnehmer nicht zur Rücknahme des Binect Cube verpflichtet. Eine Rücknahmeverpflichtung besteht ausschließlich im Falle des § 4 (2) dieses Vertrags sowie im Falle der gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
5. Für jeden über die Binect Produkte versendeten Brief wird ein verbindlicher Druckauftrag für den jeweiligen Brief erteilt. Dieser wird nach Fertigstellung zur Abholung durch den Postdienstleister bereitgestellt. Mit Übergabe der Briefe an den Postdienstleister hat der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten erfüllt.
6. Im Rahmen des Versands von Briefen über die Binect Produkte erfolgt eine Vorprüfung der formellen Briefdaten, um eine verlässliche Produktion und Zustellung nach besten Möglichkeiten abzusichern.
7. Die Leistungserbringung erfolgt vorbehaltlich der technischen und logistischen Durchführbarkeit des Auftrags. Sofern im Rahmen einer Bestellung einzelne Teilleistungen (z. B. einzelne Briefe eines Serienbriefes) nicht erbracht werden können, bleiben vertragliche Regelungen bezüglich erfüllbarer Teilleistungen hiervon unberührt.
8. Dem Kunden obliegt die Angabe einer Absenderadresse im Sichtbereich der ersten Seite des Briefes, um eine Rücksendung im Falle nicht erfolgreicher Zustellung an den Empfänger zu ermöglichen. Im Falle einer Rücksendung ohne oder ohne ausreichende Absenderadresse behält sich der Auftragnehmer oder der Postdienstleister in seinem Namen vor, den Brief zu öffnen, um eine Rücksendung zu ermöglichen. Ist eine Rücksendung nicht möglich, behält sich der Auftragnehmer oder der Postdienstleister in seinem Namen vor, die Rücksendungen zu vernichten.
9. Der Auftragnehmer garantiert keine kontinuierliche Bereitstellung des Binect Dienstes für den Online- oder Offline-Versand von Briefen. Näheres regelt das Dokument „Binect Standard SLA“. Die Bereitstellung der Binect Produkte verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme von Aufträgen. Ferner bleibt es dem Auftragnehmer vorbehalten, einzelne Auftraggeber zeitweilig oder dauerhaft von der Nutzung des Binect Cube auszuschließen.

§ 6 I Mitwirkungspflichten
1. Dem Auftraggeber obliegt die Sichtkontrolle der Briefsendung vor der verbindlichen Bestellung. Für Fehler, die durch Prozesse zur Datenkonvertierung der bereitgestellten Briefe oder Textinhalte in das Druckformat PDF entstehen und in der Dokumentvorschau ersichtlich sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Gleiches gilt für Fehler betreffend Text, Grammatik, Layout und Adresse der vom Auftraggeber erstellten Briefe.
2. Falsche Adresspositionierung durch den Auftraggeber, falsche Wiedergabe durch Überblendungen für die Produktion relevanter Markierungen, fehlende oder falsche Länderangaben, PLZ oder Empfängerdaten und dadurch nicht erfolgte Zustellung an den Empfänger, sind keine Mängel.
3. Vom Auftragnehmer kann keine Kontrolle der Qualität der vom Auftraggeber anzuliefernden digitalen Druckdaten erwartet werden, zumal die Druckdaten automatisiert verarbeitet werden und sich die angebotenen Konditionen ausschließlich auf den reinen Druck der Daten, wie beim Auftragnehmer eingehend, beziehen.

§ 7 I Widerrufsrecht; Leistungszusage
Mit der Bestätigung der Versendung des nach den Kundenspezifikationen erstellten Briefes erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag, mit der Leistungserbringung möglichst zeitnah und damit insbesondere vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zu beginnen. Eine Stornierung ist daher ausschließlich über entsprechende Funktionen der Binect Produkte möglich, solange die Leistungserbringung nicht begonnen hat (Binect Cube: solange die Übermittlung an den Binect Dienst noch nicht begonnen hat). Ein Verbraucherwiderrufsrecht im Sinne des § 312 g Abs. 1 BGB besteht nicht, da die Briefe ausschließlich nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und insoweit auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind, § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

§ 8 | Preise

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Entgelt für von ihm in Anspruch genommene Leistungen zu bezahlen.
2. Es gelten folgende Preise und Konditionen:
2.1 Die Preise für den Briefversand können unserer allgemeinen Preisliste entnommen werden, die auf Anfrage und bei Abschluss eines Vertrags bereitgestellt wird. 
2.2 Für die Produkte Binect Cube bzw. Binect Cube NG sowie Binect OMS können explizit abweichende Versandpreise innerhalb des Binect-Cube (Neu-)Vertrags bzw. des OMS-Vertrags vereinbart werden. 
2.3 Binect Online
Preise für den Briefversand richten sich nach der allgemeinen Preisliste. Ausschlaggebend ist aber der jeweils im Rahmen des einzelnen Bestellvorgangs in der Benutzeroberfläche dargestellte Preis vor der zahlungspflichtigen Bestellung (verbindlicher Auftrag). Bei der Nutzung der Binect API-Schnittstelle können abweichende Preise vereinbart sein. Hier gilt der von beiden Seiten unterzeichnete Vertrag.
2.4 Binect Cube bzw. Binect Cube NG
Für Binect Cube Hardware, Beratung, Schulung, Support gelten die Preise im Binect Cube (Neu-)Vertrag. Für alle darüberhinausgehenden Leistungen gelten die Angaben der Preisliste. Ziffer 2.2. gilt entsprechend.
2.5 Binect OMS
Für mit Binect OMS verbundene Leistungen, die nicht der auf Anfrage erteilten Preisliste zu entnehmen sind, darunter Software, Hardware, Beratung, Entwicklung, Customizing, Schulung, Support, gelten die Preise im Binect Enterprise Vertrag. Ziffer 2.2. gilt entsprechend.


§ 9 | Zahlung und Rechnungsstellung
1. Bezahlung
1.1 Binect Online (Guthaben)
Die Bezahlung erfolgt u. a. durch Verrechnung mit dem Guthabenkonto. Der Kunde erwirbt ein Guthaben durch die Nutzung eines vom Binect Online unterstützten Online-Bezahlsystems oder durch Überweisung auf das Verrechnungskonto des Auftragnehmers. Ein Abruf von Leistungen über das auf dem Guthabenkonto vorhandene Guthaben hinaus ist nur im Falle einer entsprechenden Berechtigung des Auftraggebers zur Zahlung auf Rechnung möglich. Voraussetzung dafür ist ein erteilter Bankeinzug (SEPA-Mandat), die Nutzung von Kreditkarten oder die Nutzung sonstiger, vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellter Verfahren. Diese müssen jeweils zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart werden.
1.2 Binect Cube bzw. Binect Cube NG
Die Bezahlung erfolgt per Zahlung auf Rechnung.
1.3 Binect OMS
Die Bezahlung erfolgt per Zahlung auf Rechnung.
2. Rechnungsstellung
2.1 Binect Online
2.1.1 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und im Regelfall durch Einstellen der Rechnung als PDF im Kundenkonto des Nutzers. Der Abruf einer Rechnung ist über die Binect Online Webseite möglich. In der Rechnung sind umsatzsteuerpflichtige Umsätze entsprechend ausgewiesen. Optional kann die Rechnung auch als PDF per elektronischen Versand an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.
2.1.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird und sie nicht durch ein vorab erworbenes Guthaben auf dem Guthabenkonto gedeckt werden, sind Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei erteiltem Bankeinzug oder Hinterlegung von Kreditkartendaten wird der offene Betrag abgebucht. Fremdgebühren für durch den Auftraggeber zu vertretende Rücklastschrift o. ä. sind vom Auftraggeber zu tragen. Für den Zahlungszeitpunkt maßgeblich ist der Eingang der Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Forderung ganz oder teilweise in vertretbarer Weise in Verzug (§ 286 Abs. 4 BGB), so werden sämtliche bestehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort zur Zahlung fällig.
2.1.3 Das auf dem Guthabenkonto einbezahlte Guthaben unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Verjährung eintritt, wird das auf dem Guthabenkonto einbezahlte Guthaben nicht mehr ausgezahlt.
2.1.4 Der Auftragnehmer behält es sich vor, Gutscheine mit Gutscheincodes auszugeben. Diese Gutscheine haben einen Wert und ein Ablaufdatum. Wird ein Gutscheincode über Binect Online vor Ablauf eingelöst, steht der Gutscheinwert dem Nutzer für drei Monate zur automatischen Verrechnung mit gebuchten Leistungen zur Verfügung. Danach verfällt der nicht genutzte Wert des Gutscheins.
2.2 Binect Cube bzw. Binect Cube NG, Binect OMS
2.2.1 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Rechnung wird in gedruckter Form als Papierdokument oder per E-Mail übermittelt. In der Rechnung sind umsatzsteuerpflichtige Umsätze entsprechend ausgewiesen.
2.2.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei erteiltem Bankeinzug oder Hinterlegung von Kreditkartendaten wird der offene Betrag abgebucht. Fremdgebühren für durch den Auftraggeber zu vertretende Rücklastschrift o. ä. sind vom Auftraggeber zu tragen. Für den Zahlungszeitpunkt maßgeblich ist der Eingang der Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Forderung ganz oder teilweise in vertretbarer Weise in Verzug (§ 286 Abs. 4 BGB), so werden sämtliche bestehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort zur Zahlung fällig.
3. Sämtliche Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von: BS PAYONE GmbH, Lyoner Straße 9, D-60528 Frankfurt/Main. Sitz der Gesellschaft: Frankfurt/Main, Handelsregister Frankfurt/Main, HRB-Nr. 28 985.
4. Alle in der Binect Preisliste, auf der Binect Webseite und in den Binect Verträgen genannten Preise lauten auf Eurobeträge und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 10 | Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
1. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen, bis die vollständige Zahlung fälliger und in Verzug befindlicher Entgelte erfolgt ist, auch wenn diese aus anderen Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer begründet sind.

§ 11 | Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
1. Passwortschutz
1.1 Binect Online
Mit der Registrierung auf Binect Online verpflichtet sich der Auftraggeber für die Geheimhaltung seines Benutzernamens und insbesondere seines Passwortes Sorge zu tragen und entsprechend geeignete Maßnahmen zu treffen, eine missbräuchliche Nutzung des Zugangs zu Binect Online durch Dritte zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen zählt insbesondere die Sperrung des eigenen Zugangs durch den Auftraggeber selbst, um eine zu befürchtende missbräuchliche Nutzung auszuschließen, die Wahl eines nicht trivialen Zugangspassworts, sowie die möglichst zeitnahe Änderung des Passworts bei vermuteter missbräuchlicher Nutzung des Zugangs. Der Auftraggeber hat insbesondere die Entgelte für erbrachte Leistungen zu bezahlen, wenn eine missbräuchliche Nutzung seines Zugangs von ihm zu vertreten ist.
1.2 Binect Cube bzw. Binect Cube NG
Bei der Nutzung der Binect Arbeitsplatz-Clients (z.B. Binect WorkDesk) verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, seine Nutzer zur Geheimhaltung ihrer Benutzernamen und insbesondere ihrer Passwörter Sorge zu tragen und entsprechend geeignete Maßnahmen zu treffen, eine missbräuchliche Nutzung des Zugangs zum Binect Dienst durch Dritte zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen zählt insbesondere die Sperrung des eigenen Zugangs durch den Auftraggeber selbst, um eine zu befürchtende missbräuchliche Nutzung auszuschließen, die Wahl eines nicht trivialen Zugangspassworts, sowie die möglichst zeitnahe Änderung des Passworts bei vermuteter missbräuchlicher Nutzung des Zugangs. Der Auftraggeber hat insbesondere die Entgelte für erbrachte Leistungen zu bezahlen, wenn eine missbräuchliche Nutzung seines Zugangs von ihm zu vertreten ist.
2. Weitere Pflichten
2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Versendung von Briefen über die Binect Produkte für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Verbote Sorge zu tragen. Mit der Nutzung der Binect Produkte stellt er den Auftragnehmer von eventuellen sich aus einer Missachtung solcher Vorgaben ergebenden Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung zur inhaltlichen Kontrolle der versendeten Briefe. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB durch einen Nutzer oder einen ihm zurechenbaren Dritten ist der Auftragnehmer berechtigt, die Dienste vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren. Das Recht auf fristlose Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2.2 Entsprechend dem vom Auftraggeber gewählten Produkt vermittelt der Auftragnehmer die Dienstleistung der Zustellung der entsprechenden Briefe durch ein Zustellunternehmen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sich aus den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters, insbesondere bei Nutzung günstiger Sonderzustellprodukte (z. B. Dialogpost), weitere Vorgaben für Inhalte und Gestaltung von Briefen ergeben, für deren Einhaltung er selbst Sorge zu tragen hat. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verletzung solcher Vorgaben ergeben. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung solcher Vorschriften. Dies gilt auch im Falle der automatischen Vorprüfung von Briefen, bei der eine Prüfung der Produktions- und Versandtauglichkeit der Briefe stattfindet.
2.3 Mit der Nutzung der Binect Produkte verpflichtet sich der Auftraggeber Briefe ausschließlich im eigenen Namen zu versenden. Eine vertretungsweise Versendung von Briefen im Namen Dritter ist ausschließlich zulässig, wenn dem Auftraggeber eine entsprechende Vollmacht der genannten Absender vorliegt und die Auftragserteilung im fremden Namen vorher beim Auftragnehmer angezeigt wird.
2.4 Änderungen von Namens-, Adress- und Kontodaten hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, soweit dies für die vereinbarte Leistungserbringung und Leistungsverrechnung notwendig ist. Im Falle der Nutzung des Produktes Binect Online soll dies ausschließlich über die Binect Webseite erfolgen, wobei dafür eine Anmeldung erforderlich ist.

§ 12 | Vertragslaufzeit, -änderung und Kündigung
1. Vertragslaufzeit
1.1 Binect Online
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsabschluss durch Registrierung auf Binect Online. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet. Der Auftrag zur Produktion und Versand einzelner Briefsendungen wird erteilt durch die Anwahl des Feldes „kostenpflichtig bestellen“.
1.2 Binect Cube bzw. Binect Cube NG
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsabschluss und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
1.3 Binect OMS
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsabschluss und hat – sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde – eine Mindestvertragslaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Vertragsänderungen
2.1 Allgemeine Vertragsänderungen
Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für die Schriftformvereinbarung selbst.
2.2 Preisanpassungen
Die Binect Versandpreise verstehen sich als Komplettpreise für eine Briefsendung, die u.a. das Briefporto enthalten, welches nach Genehmigung durch die entsprechenden Behörden durch die Deutsche Post AG festgelegt wird. Bei Anpassungen der Portopreise durch die Deutsche Post AG behält sich Binect das Recht vor, die Versandpreise in entsprechendem Maße anzupassen, ohne dass daraus ein Kündigungsrecht durch den Auftraggeber entsteht. Dies gilt sowohl für die Standardversandpreise gemäß Preisliste, die auf der Binect Webseite eingesehen werden kann, als auch für individuell vereinbarte Versandpreise. Dasselbe gilt für etwaige Anpassungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Kündigung
3.1 Binect Online
Die Kündigung hat in Textform oder über die dafür vorgesehene Funktion in der Applikation zu erfolgen.
3.1.1 Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber wird der Erhalt einer entsprechenden E-Mail oder eine Kündigung über die Bedienoberfläche von Binect Online akzeptiert, wobei im zweiten Fall dafür eine Anmeldung erforderlich ist. Die Kündigung wird dem Auftraggeber in diesem Fall seitens des Auftragnehmers ebenfalls per E-Mail bestätigt. Im Falle der Kündigung durch den Auftragnehmer wird die Verpflichtung zum Nachweis des Zugangs der Kündigungserklärung dem Auftragnehmer erlassen.
3.1.2 Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer kann u.a. erfolgen, wenn das Produkt Binect Online oder der Binect Dienst eingestellt werden. Der Auftragnehmer teilt dies den Binect Online Kunden schriftlich und mit zeitlich angemessenem Vorlauf mit. Der Auftragnehmer ist weiterhin berechtigt, das Vertragsverhältnis zu beenden und den Zugang zum Binect Dienst zu sperren, wenn der Auftraggeber gegen seine Pflichten und Obliegenheiten (insbesondere aus §4 Absatz 2) verstößt.
3.1.3 Für die Erstattung etwaiger Guthaben wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,- erhoben. Ein vorhandenes Guthaben, das zum Zeitpunkt der Kündigung den Betrag von EUR 5,- übersteigt, wird dem Auftraggeber innerhalb von 20 Werktagen auf ein vom Auftraggeber zu benennendes Konto überwiesen. Wurde ein vorhandenes Guthaben per Kreditkarte eingezahlt, so erfolgt die Erstattung ausschließlich auf das entsprechende Kreditkartenkonto des Auftraggebers.
3.2 Binect Cube bzw. Binect Cube NG, Binect OMS
Die Kündigung des Vertragsverhältnisses hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung wird dem Auftraggeber in diesem Fall seitens des Auftragnehmers schriftlich bestätigt. Im Falle der Kündigung durch den Auftragnehmer wird die Verpflichtung zum Nachweis des Zugangs der Kündigungserklärung dem Auftragnehmer erlassen.
4. Entgelte für erbrachte Leistungen bleiben auch im Falle der Kündigung schuldig.
5. Es ist dem Auftragnehmer vorbehalten, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis jederzeit vollständig an ein anderes Unternehmen (externer Dienstleister) zu übertragen. Der Auftraggeber kann sich über die Binect Webseite über die jeweils aktuellen Dienstleister informieren.

§ 13 | Haftung
1. Für eine Haftung des Auftragnehmers auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
2. Der Auftragnehmer haftet, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
3. Sofern der Auftragnehmer gemäß Abs. 2 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist seine Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen er nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
3.1 Binect Online
Die maximale Höhe der Haftung bei Binect Online beträgt 100,00 EUR. Der Ersatz mittelbarer Schäden (u. a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen) ist ausgeschlossen.
3.2 Binect Cube bzw. Binect Cube NG
Die maximale Höhe der Haftung bei Binect Cube beträgt 1.000,00 EUR. Der Ersatz mittelbarer Schäden (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen) ist ausgeschlossen.
3.3 Binect OMS
Die maximale Höhe der Haftung beträgt 5.000,00 EUR. Der Ersatz mittelbarer Schäden (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen) ist ausgeschlossen.
4. Vorstehende Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten Mitarbeitern des Auftragnehmers, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung bedient.
6. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber durchgeführten Postsendungen. Der Auftraggeber ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Er verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.

§ 14 | Schlussbestimmungen
1. Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist für den Auftragnehmer wahlweise der Sitz des Auftragnehmers oder Sitz des Auftraggebers.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieser Geschäftsbedingung getroffen werden, sind in diesen AGB schriftlich niedergelegt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

§ 15 | Datenschutz
1. Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und speichert die zur Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers.
2. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Dienstleistung berechtigt, Informationen und Daten über den Auftraggeber zu erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und an Dritte, insbesondere zum Zweck des Forderungseinzuges oder des ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben.
3. Der Auftraggeber erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
4. Binect Produkte
Mit der Einstellung eines Briefes über die Binect Produkte beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die in dem Brief enthaltenen personenbezogenen Daten zur Produktion des Briefes und Übermittlung an den Postdienstleister zu erheben, zu nutzen und zu verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Vorgaben aus DSGVO und dem BDSG neu.
4.2. Binect Webseite
Einzelheiten zum Datenschutz bei der Nutzung der Binect Webseiten ergeben sich aus der unter www.binect.de abrufbaren „Datenschutzerklärung“.
4.3. Binect Online
Einzelheiten zum Datenschutz bei der Nutzung des Produktes Binect Online sind der „Datenschutzerklärung für Binect Online“ zu entnehmen (app.binect.de).
4.4. Binect Cube bzw. Binect Cube NG, Binect OMS
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung. Entsprechend findet der zwingend zu schließende Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 3 Nr. 1.1 dieser AGB) Anwendung.
Einzelheiten zum Datenschutz bei der Nutzung der Produkte Binect Cube und Binect OMS sind in der „Datenschutzerklärung Binect Cube“ bzw. im „Vertrag zur Auftragsverarbeitung“ geregelt.
5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Inhalt der Briefe auf die Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu überprüfen und übernimmt keine Haftung für rechtswidrige Inhalte des Auftraggebers. Für die Übereinstimmung der Briefinhalte mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften und sonstigen Rechtsvorschriften ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich schützenswerter Daten und Sozialdaten, die als Inhalt der Briefe vom Auftragnehmer verarbeitet werden. Betroffene Dritte können etwaige Rechte ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber geltend machen. Auf Art. 28 DSGVO und § 80 SGB X wird ausdrücklich hingewiesen.