Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Binect

Stand: September 2024

§ 1 | Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge mit der Binect GmbH, Brunnenweg 17, 64331 Weiterstadt, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgericht Darmstadt, HRB 94685 – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt. Der Geltungsbereich schließt ferner alle ergänzend über Binect Online vermittelten Leistungen ein.

2. Die Zustellung der versandfertigen Aufträge ist nicht Gegenstand dieser AGB und des Vertragsverhältnisses. Die Zustellung der Briefe erfolgt über einen Postdienstleister; im Regelfall über die Deutsche Post AG. Die Auswahl der Zustellleistung (z. B. Standardbrief der Deutschen Post AG) erfolgt implizit mit der Auswahl des Briefprodukts. Der Auftragnehmer vermittelt für den Kunden lediglich den Zustellungsauftrag und übergibt die Briefe im Namen und in Vollmacht des Kunden an den jeweiligen Postdienstleister. Insoweit wird der Vertrag über die Zustellung der erstellten Briefsendungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Postdienstleister geschlossen.

3. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer mit dem Abschluss eines Beförderungsauftrags mit der Deutschen Post AG im Namen des Auftraggebers.

4. Für die Zustellung der Sendungen gelten ergänzend die AGB des jeweiligen Postdienstleisters, wie z. B. der Deutschen Post AG („AGB BRIEF NATIONAL“).

5. Entgegenstehende oder von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen oder AGB des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

6. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

7. Der Auftragnehmer ist uneingeschränkt berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

8. Nachträgliche Anpassungen dieser AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der angepassten AGB den geänderten Vertragsbestimmungen widerspricht.

§ 2 | Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschutzstelle
Die Binect GmbH ist nicht verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 3 | Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Erst durch Annahme des Auftrages durch den Auftragnehmer werden sie verbindlich.

1. Binect Online
Die Nutzung des Produktes Binect Online erfordert eine Registrierung auf Binect Online. Für diese Registrierung ist die Angabe persönlicher Kontaktdaten erforderlich. Mit der Registrierung ist auch ein Abschluss eines Auftragsverarbeitungs-Vertrages (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Soweit ein Widerspruch nicht schriftlich erfolgt, gilt der zur Verfügung gestellte AV-Vertrag auf der Downloadseite von Binect Online. Ein gesonderter AV-Vertrag kann auf Wunsch auch in elektronischer Form individuell abgeschlossen werden.

2. Binect Cube / Binect Cube NG
Zur Nutzung des Produktes Binect Cube schließt der Auftraggeber einen Binect Cube Neuvertrag, der durch die abschließende Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande kommt. Bestandteil des Vertrages sind der Erwerb der erforderlichen Hardware, des Binect Cube sowie der Nutzungsrechte für die entsprechende Software und den Binect Dienst.

3. Binect Enterprise
Zur Nutzung des Produktes Binect Enterprise schließt der Auftraggeber einen Binect Enterprise Neuvertrag, der durch die abschließende Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande kommt. Bestandteil des Vertrages sind Nutzungsrechte für die entsprechende Software und den Binect Dienst.

4. Binect ONE (SaaS)
4.1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Binect ONE online zu bestellen. Die Bestellung erfolgt auf den Webseiten des Auftragnehmers.
4.2. Der Auftraggeber hat bei Bestellung des Produktes die erforderlichen Informationen, insbesondere zu Rechnungs- und Zahlungsdaten, zu hinterlegen.
4.3. Die Bestellung wird nach Aufgabe durch den Auftragnehmer hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit geprüft.
4.4. Ist die Bestellung durchführbar, erhält der Auftraggeber eine entsprechende Auftragsbestätigung. Ist eine Bestellung nicht durchführbar, erhält der Auftraggeber eine entsprechende Benachrichtigung, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist. Die Bestellung ist beispielsweise nicht durchführbar, wenn der Auftraggeber bei der Bestellung nachweislich falsche Angaben gemacht hat oder sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Binect behält sich vor der Auftragsbestätigung zudem eine allgemeine Bonitätsüberprüfung des Auftraggebers vor.
4.5. Der Auftraggeber erhält nach erfolgreicher Bestellung initiale Zugangsdaten, um sich für die Nutzung des Produktes in seinem Account anmelden zu können. 

§ 4 I Nutzung von Binect / Nutzungsrechte
1. Der Auftraggeber erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, direkt oder über die Binect Soft- und/oder Hardwarekomponenten auf die Binect Output Services zuzugreifen und die mit den Binect Produkten verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte werden nicht gewährt.
2. Der Auftraggeber wird die Binect Produkte ausschließlich in seinem Namen und im Namen seiner berechtigten Nutzer verwenden und keine Sendungen für oder im Namen anderer versenden. Ein Versand von Sendungen für oder im Namen von Dritten erfordert eine schriftliche Anzeige bei Binect vor Aufnahme derartiger Tätigkeiten.
3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass (z. B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf den Server des Auftragnehmers) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden.
4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Binect Produkte durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen.

§ 5 I Gewährleistung; Mängel
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Leistungen der Binect GmbH muss der Geschäftskunde der Binect GmbH unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich anzeigen. Eine Verletzung der Anzeigepflicht führt zum Ausschluss der Gewährleistung.
2. Beim wiederholten Fehlschlagen einer Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist stehen dem Geschäftskunden bei Vorliegen wesentlicher Mängel die gesetzlichen Rechte auf wahlweise Kündigung, Minderung sowie das Recht auf Schadenersatz zu.
3. Von den Mängelansprüchen ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler, Änderungen des Auftraggebers an seinem System oder sonstige nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegende Störungen entstehen.
4. Bzgl. des Kaufs des Binect Cube (Hardware) gelten für den Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff BGB unter Einschluss des § 377 HGB. Sollte der Auftraggeber das Vertragsverhältnis ordentlich kündigen, so ist der Auftragnehmer nicht zur Rücknahme des Binect Cube verpflichtet. Eine Rücknahmeverpflichtung besteht ausschließlich im Falle des § 4 (2) dieses Vertrags sowie im Falle der gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
5. Für jeden über die Binect Produkte versendeten physischen Postbrief wird ein verbindlicher Produktionsauftrag (Druck, Kuvertierung, Freimachung) für den jeweiligen Brief erteilt. Dieser wird nach Fertigstellung zur Abholung durch den Postdienstleister bereitgestellt. Mit Übergabe der Briefe an den Postdienstleister hat der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten erfüllt.
6. Im Rahmen des Versands von Briefen über die Binect Software Produkte erfolgt eine Vorprüfung der formellen Briefdaten, um eine verlässliche Produktion und Zustellung nach besten Möglichkeiten abzusichern.
7. Die Leistungserbringung erfolgt vorbehaltlich der technischen und logistischen Durchführbarkeit des Auftrags. Sofern im Rahmen einer Bestellung einzelne Teilleistungen
(z. B. die Produktion einzelner Briefe eines Serienbriefes) nicht erbracht werden können, bleiben vertragliche Regelungen bezüglich erfüllbarer Teilleistungen hiervon unberührt. Es gelten die Format- und Dateianforderungen für Hybridpost gemäß der Leistungsbeschreibung Binect Output Services.
8. Dem Kunden obliegt im Falle von physischen Briesendungen die Angabe einer Absenderadresse im Sichtbereich der ersten Seite des Briefes, um eine Rücksendung im Falle nicht erfolgreicher Zustellung an den Empfänger zu ermöglichen. Im Falle einer Rücksendung ohne oder ohne ausreichende Absenderadresse behält sich der Auftragnehmer oder der Postdienstleister in seinem Namen vor, den Brief zu öffnen, um eine Rücksendung zu ermöglichen. Ist eine Rücksendung nicht möglich, behält sich der Auftragnehmer oder der Postdienstleister in seinem Namen vor, die Rücksendungen zu vernichten.
9. Der Auftragnehmer garantiert keine kontinuierliche Bereitstellung des Binect Dienstes für den Online- oder Offline-Versand von Briefen. Es gelten die Ausführungen der Leistungsbeschreibung Binect Output Services. Die Bereitstellung der Binect Produkte verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme von Aufträgen. Ferner bleibt es dem Auftragnehmer vorbehalten, einzelne Auftraggeber zeitweilig oder dauerhaft von der Nutzung der Binect-Software und -Services auszuschließen.

§ 6 I Mitwirkungspflichten
1. Dem Auftraggeber obliegt die Sichtkontrolle der physischen oder digitalen Briefsendung vor der verbindlichen Bestellung. Für Fehler, die im Falle physischer Briefsendungen durch Prozesse zur Datenkonvertierung der bereitgestellten Briefe oder Textinhalte in das Druckformat PDF entstehen und in der Dokumentenvorschau ersichtlich sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Glei-ches gilt für Fehler betreffend Text, Grammatik, Layout und Adresse der vom Auftraggeber erstellten Briefe.

2. Im Falle physischer Briefsendungen stellen falsche Adresspositionierung durch den Auftraggeber, falsche Wiedergabe durch Überblendungen für die Produktion relevanter Markierungen, fehlende oder falsche Länderangaben, PLZ oder Empfängerdaten und dadurch nicht er-folgte Zustellung an den Empfänger keine Mängel dar.

3. Vom Auftragnehmer kann keine Kontrolle der Qualität der vom Auftraggeber anzuliefernden digitalen Druckdaten erwartet werden, zumal die Druckdaten automatisiert ver-arbeitet werden und sich die angebotenen Konditionen ausschließlich auf den reinen Druck der Daten, wie beim Auftragnehmer eingehend, beziehen. 

§ 7 I Widerrufsrecht; Leistungszusage
Mit der Bestätigung der Versendung eines nach den Kundenspezifikationen erstellten physischen oder digitalen Briefes in der Binect Software erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag, mit der Leistungserbringung möglichst zeitnah und damit insbesondere vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zu beginnen. Eine Stornierung ist ausschließlich über entsprechende Funktionen der Binect Software möglich, solange die Prozessschritte nach der Versendung noch nicht begonnen haben (im Falle physischer Briefsendungen: solange die Produktion nicht begonnen hat). Ein Verbraucherwiderrufsrecht im Sinne des § 312 g Abs. 1 BGB besteht nicht, da die Briefsendungen ausschließlich nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und insoweit auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind, § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

§ 8 | Preise
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Entgelt für von ihm in Anspruch genommene Leistungen zu bezahlen.

2. Software-, Produkt- und Versandpreise:

2.1. Binect Online
Die gültigen Preise für die Nutzung des Binect Online-Portals für den Hybridpostversand werden im Online-Portal angezeigt. Für die Nutzung des Online-Portals gelten in der Regel keine monatlichen Grundpreise. Die Preise für den Versand von Briefsendungen richten sich nach der jeweils allgemeinen Sendungspreisliste für Binect Online. Ausschlaggebend ist der Preis, der im Rahmen des einzelnen Bestellvorgangs in der Benutzeroberfläche vor der zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt wird (verbindlicher Auftrag). Für die Nutzung der Binect Online Infrastruktur über die Binect API-Schnittstelle können abweichende Preise vereinbart sein. Hier gilt der von beiden Seiten unterzeichnete Vertrag.

2.2. Binect Cube / Binect Cube NG
Für sämtliche Leistungen und Funktionalitäten des Binect Cube (Software-Funktionen, Hardware, Beratung, Schulung, Support) gelten die Preise im Binect Cube (Neu-) Vertrag. Die Preise für den Versand von Briefsendungen richten sich nach der jeweils allgemeinen Sendungspreisliste für Binect Cube und können im Einzelfall davon abweichen. Es gilt der von beiden Seiten unterzeichnete Vertrag.

2.3. Binect Enterprise
Für sämtliche Leistungen und Funktionalitäten des Binect Enterprise Systems (Software-Funktionen, Implementierung, Beratung, Schulung, Support) gelten die Preise im Binect Enterprise (Neu-) Vertrag. Die Preise für den Versand von Briefsendungen richten sich nach der jeweils allgemeinen Sendungspreisliste für Binect Enterprise und können im Einzelfall davon abweichen. Es gilt der von beiden Seiten unterzeichnete Vertrag.

2.4. Binect ONE
2.4.1. Für sämtliche Leistungen und Funktionalitäten von Binect ONE (Software-Funktionen, Schulung, Support) gelten die während des Bestellprozesses/Vertragsabschlusses angezeigten Preise. Die Preise für den Versand von Briefsendungen richten sich nach der ebenfalls im Bestellprozess angezeigten Preisliste für Binect ONE können im Einzelfall davon abweichen. Es gilt der im Rahmen der verbindlichen Bestellung zustande gekommene Vertrag.
2.4.2. Der Auftraggeber hat in bestimmten Fällen die Möglichkeit, das bestellte Produkt in einer Trial-Phase zu testen. Ob das vom Auftraggeber bestellte Produkt hierfür geeignet ist, wird im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt. Die Dauer der Trial-Phase wird im Bestellprozess kenntlich gemacht und läuft ab erfolgreicher Bestellung. Für diese Trial-Phase wird kein monatlicher Grundpreis in Rechnung gestellt. Für in Auftrag gegebene Briefsendungen sind die Sendungskosten nach Maßgabe der Ziff. 2.4.1 zu entrichten. Nach Ablauf der Trial-Phase läuft der Vertrag weiter, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich die Kündigung erklärt.

§ 9 | Zahlung und Rechnungsstellung
1. Bezahlung

1.1. Binect Online (Guthaben)
Die Bezahlung erfolgt u. a. durch Verrechnung mit dem Guthabenkonto. Der Kunde erwirbt ein Guthaben durch die Nutzung eines vom Binect Online unterstützten Online-Bezahlsystems oder durch Überweisung auf das Verrechnungskonto des Auftragnehmers. Ein Abruf von Leistungen über das auf dem Guthabenkonto vorhandene Guthaben hinaus ist nur im Falle einer entsprechenden Berechtigung des Auftraggebers zur Zahlung auf Rechnung möglich. Voraussetzung dafür ist ein erteilter Bankeinzug (SEPA-Mandat), die Nutzung von Kreditkarten oder die Nutzung sonstiger, vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellter Verfahren. Diese müssen jeweils zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart werden.

1.2. Binect Cube / Binect Cube NG
Die Bezahlung erfolgt per Zahlung auf Rechnung.

1.3. Binect ONE
Die Bezahlung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber im Bestellprozess ausgewählten Zahlmethode.

2. Rechnungsstellung

2.1. Binect Online
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und im Regelfall durch Einstellen der Rechnung als PDF im Kundenkonto des Nutzers. Der Abruf einer Rechnung ist über die Binect Online Webseite möglich. In der Rechnung sind umsatzsteuerpflichtige Umsätze entsprechend ausgewiesen. Optional kann die Rechnung auch als PDF per elektronischen Versand an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.
Sofern nichts anderes vereinbart wird und sie nicht durch ein vorab erworbenes Guthaben auf dem Guthabenkonto gedeckt werden, sind Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei erteiltem Bankeinzug oder Hinterlegung von Kreditkartendaten wird der offene Betrag abgebucht. Fremdgebühren für durch den Auftraggeber zu vertretende Rücklastschrift o. ä. sind vom Auftraggeber zu tragen. Für den Zahlungszeitpunkt maßgeblich ist der Eingang der Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Forderung ganz oder teilweise in vertretbarer Weise in Verzug (§ 286 Abs. 4 BGB), so werden sämtliche bestehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort zur Zahlung fällig.
Das auf dem Guthabenkonto einbezahlte Guthaben unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Verjährung eintritt, wird das auf dem Guthabenkonto einbezahlte Guthaben nicht mehr ausgezahlt.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Gutscheine mit Gutscheincodes auszugeben. Diese Gutscheine haben einen Wert und ein Ablaufdatum. Wird ein Gutscheincode über Binect Online vor Ablauf eingelöst, steht der Gutscheinwert dem Nutzer für drei Monate zur automatischen Verrechnung mit gebuchten Leistungen zur Verfügung. Danach verfällt der nicht genutzte Wert des Gutscheins.

2.2. Binect Cube / Binect Cube NG, Binect Enterprise
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Rechnung wird in gedruckter Form als Papierdokument oder per E-Mail übermittelt. In der Rechnung sind umsatzsteuerpflichtige Umsätze entsprechend ausgewiesen.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei erteiltem Bankeinzug oder Hinterlegung von Kreditkartendaten wird der offene Betrag abgebucht. Fremdgebühren für durch den Auftraggeber zu vertretende Rücklastschrift o. ä. sind vom Auftraggeber zu tragen. Für den Zahlungszeitpunkt maßgeblich ist der Eingang der Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Forderung ganz oder teilweise in vertretbarer Weise in Verzug (§ 286 Abs. 4 BGB), so werden sämtliche bestehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort zur Zahlung fällig.

2.3. Binect ONE
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse.

3. Sämtliche Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von: BS PAYONE GmbH, Lyoner Straße 9, D-60528 Frankfurt/Main. Sitz der Gesellschaft: Frankfurt/Main, Handelsregister Frankfurt/Main, HRB-Nr. 28 985.

4. Alle in der Binect Preisliste, auf der Binect Webseite und in den Binect Verträgen genannten Preise lauten auf Eurobeträge und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 10 | Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

1. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

2. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen, bis die vollständige Zahlung fälliger und in Verzug befindlicher Entgelte erfolgt ist, auch wenn diese aus anderen Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer begründet sind.

§ 11 | Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
1. Passwortschutz

1.1. Binect Online
Mit der Registrierung auf Binect Online verpflichtet sich der Auftraggeber für die Geheimhaltung seines Benutzernamens und insbesondere seines Passwortes Sorge zu tragen und entsprechend geeignete Maßnahmen zu treffen, eine missbräuchliche Nutzung des Zugangs zu Binect Online durch Dritte zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen zählt insbesondere die Sperrung des eigenen Zugangs durch den Auftraggeber selbst, um eine zu befürchtende missbräuchliche Nutzung auszuschließen, die Wahl eines nicht trivialen Zugangspassworts, sowie die möglichst zeitnahe Änderung des Passworts bei vermuteter missbräuchlicher Nutzung des Zugangs. Der Auftraggeber hat insbesondere die Entgelte für erbrachte Leistungen zu bezahlen, wenn eine missbräuchliche Nutzung seines Zugangs von ihm zu vertreten ist.

1.2. Binect Cube / Binect Cube NG, Binect Enterprise und Binect ONE
Bei der Nutzung der Binect Arbeitsplatz-Clients (z.B. Binect WorkDesk Web) verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, seine Nutzer zur Geheimhaltung ihrer Benutzernamen und insbesondere ihrer Passwörter Sorge zu tragen und entsprechend geeignete Maßnahmen zu treffen, eine missbräuchliche Nutzung des Zugangs zum Binect Dienst durch Dritte zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen zählt insbesondere die Sperrung des eigenen Zugangs durch den Auftraggeber selbst, um eine zu befürchtende missbräuchliche Nutzung auszuschließen, die Wahl eines nicht trivialen Zugangspassworts, sowie die möglichst zeitnahe Änderung des Passworts bei vermuteter missbräuchlicher Nutzung des Zugangs. Der Auftraggeber hat insbesondere die Entgelte für erbrachte Leistungen zu bezahlen, wenn eine missbräuchliche Nutzung seines Zugangs von ihm zu vertreten ist.

2. Weitere Pflichten
2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Versendung von Briefsendungen über die Binect Software für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Verbote Sorge zu tragen. Mit der Nutzung der Binect Software stellt er den Auftragnehmer von eventuellen sich aus einer Missachtung solcher Vorgaben ergebenden Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung zur inhaltlichen Kontrolle der versendeten Briefe. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB durch einen Nutzer oder einen ihm zurechenbaren Dritten ist der Auftragnehmer berechtigt, die Dienste vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren. Das Recht auf fristlose Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2.2. Entsprechend dem vom Auftraggeber gewählten Produkt vermittelt der Auftragnehmer bei physischen Briefsendungen die Dienstleistung der Zustellung der entsprechenden Briefe durch ein Zustellunternehmen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sich aus den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters, insbesondere bei Nutzung günstiger Sonderzustellprodukte (z. B. Dialogpost), weitere Vorgaben für Inhalte und Gestaltung von Briefen ergeben, für deren Einhaltung er selbst Sorge zu tragen hat. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verletzung solcher Vorgaben ergeben. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung solcher Vorschriften. Dies gilt auch im Falle der automatischen Vorprüfung von Briefen, bei der eine Prüfung der Produktions- und Versandtauglichkeit der Briefe stattfindet.
2.3. Mit der Nutzung der Binect Software verpflichtet sich der Auftraggeber die Briefsendungen ausschließlich im eigenen Namen zu versenden. Eine vertretungsweise Versendung von Briefen im Namen Dritter ist ausschließlich zulässig, wenn dem Auftraggeber eine entsprechende Vollmacht der genannten Absender vorliegt und die Auftragserteilung im fremden Namen vorher beim Auftragnehmer angezeigt wird.
2.4. Änderungen von Namens-, Adress- und Kontodaten hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, soweit dies für die vereinbarte Leistungserbringung und Leistungsverrechnung notwendig ist. Im Falle der Nutzung des Produktes Binect Online soll dies ausschließlich über die Binect Webseite erfolgen, wobei dafür eine Anmeldung erforderlich ist.

§ 12 | Vertragslaufzeit, -änderung und Kündigung
1. Vertragslaufzeit
1.1. Binect Online
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsabschluss durch Registrierung auf Binect Online. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet. Der Auftrag zur Produktion und Versand einzelner Briefsendungen wird erteilt durch die Anwahl des Feldes „kostenpflichtig bestellen“.

1.2. Binect Cube / Binect Cube NG und Binect Enterprise
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsabschluss und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
1.3. Binect ONE
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsabschluss. Der Auftrag zu Verarbeitung und Versand von Briefsendungen erfolgt per Einzelauftrag im Account des Auftraggebers.
Das Vertragsverhältnis kann vorbehaltlich einer ggfs. vereinbarten Mindestvertragslaufzeit monatlich gekündigt werden. Im Falle einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag am Ende der Mindestvertragslaufzeit jeweils um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Vertragsänderungen
2.1. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.

2.2. Die von dem Auftragnehmer angebotenen Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, oder im Rahmen einer Zustimmungsfiktion (Annahme durch Schweigen).

2.3. Das Schweigen des Auftraggebers gilt als Zustimmung zu einem Änderungsangebot (Zustimmungsfiktion), wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

a) Das Änderungsangebot des Auftragnehmers wird gemacht, um die vertraglichen Bestimmungen an eine geänderte Rechtslage anzupassen. Dies kann erforderlich sein, wenn eine Bestimmung dieser AGB;
• aufgrund einer Gesetzesänderung, einschließlich neuer, unmittelbar geltender EU-Vorschriften, nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht, oder
• durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, auch von einem erstinstanzlichen Gericht, für unwirksam erklärt wird oder nicht mehr verwendet werden darf.

b) Der Auftraggeber hat das Änderungsangebot nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens abgelehnt.

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Änderungsangebot ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Schweigen als Zustimmung gewertet wird.

2.4. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung:
• bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder

• bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet sind (mit Ausnahme des § 12, Punkt 2.5), oder
• bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
• bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Auftragnehmers verschieben würden.
In diesen Fällen wird der Auftragnehmer die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu den Änderungen in Textform einholen.

2.5. Die Binect Sendungspreise verstehen sich als Komplettpreise für eine Briefsendung, die im Falle physischer Briefsendungen u.a. das Briefporto enthalten, welches nach Genehmigung durch die entsprechenden Behörden durch die Deutsche Post AG festgelegt wird. Bei Anpassungen der Portopreise und/oder Kürzung von Portorabatten durch die Deutsche Post AG behält sich Binect das Recht vor, die Sendungspreise in entsprechendem Maße anzupassen, ohne dass daraus ein Kündigungsrecht durch den Auftraggeber entsteht. Dies gilt sowohl für die Standardversandpreise gemäß Preisliste, die auf der Binect Webseite eingesehen werden kann, als auch für individuell vereinbarte Versandpreise. Dasselbe gilt für etwaige Anpassungen der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Kündigung
Sofern nachstehend nicht abweichend vereinbart, gilt Folgendes:
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei zur Wirksamkeit die Abgabe der Erklärung in Textform genügt (§ 126b BGB). Das Kündigungsschreiben des Auftraggebers ist zu senden an:

Binect GmbH
Brunnenweg 17
64331 Weiterstadt

oder

E-Mail-Adresse: kontakt@binect.de

3.1. Binect Online
Die Kündigung hat in Textform oder über die dafür vorgesehene Funktion in der Applikation zu erfolgen.
3.1.1. Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber wird der Erhalt einer entsprechenden E-Mail oder eine Kündigung über die Bedienoberfläche von Binect Online akzeptiert, wobei im zweiten Fall dafür eine Anmeldung erforderlich ist. Die Kündigung wird dem Auftraggeber in diesem Fall seitens des Auftragnehmers ebenfalls per E-Mail bestätigt. Im Falle der Kündigung durch den Auftragnehmer wird die Verpflichtung zum Nachweis des Zugangs der Kündigungserklärung dem Auftragnehmer erlassen.
3.1.2. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer kann u.a. erfolgen, wenn das Produkt Binect Online oder der Binect Dienst eingestellt werden. Der Auftragnehmer teilt dies den Binect Online Kunden schriftlich und mit zeitlich angemessenem Vorlauf mit. Der Auftragnehmer ist weiterhin berechtigt, das Vertragsverhältnis zu beenden und den Zugang zum Binect Dienst zu sperren, wenn der Auftraggeber gegen seine Pflichten und Obliegenheiten (insbesondere aus §4 Absatz 2) verstößt.
3.1.3. Für die Erstattung etwaiger Guthaben wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,- erhoben. Ein vorhandenes Guthaben, das zum Zeitpunkt der Kündigung den Betrag von EUR 5,- übersteigt, wird dem Auftraggeber innerhalb von 20 Werktagen auf ein vom Auftraggeber zu benennendes Konto überwiesen. Wurde ein vorhandenes Guthaben per Kreditkarte eingezahlt, so erfolgt die Erstattung aus-schließlich auf das entsprechende Kreditkartenkonto des Auftraggebers.

3.2. Binect Cube / Binect Cube NG, Binect Enterprise
Die Kündigung des Vertragsverhältnisses hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung wird dem Auftraggeber in diesem Fall seitens des Auftragnehmers schriftlich bestä-tigt. Im Falle der Kündigung durch den Auftragnehmer wird die Verpflichtung zum Nachweis des Zugangs der Kündigungserklärung dem Auftragnehmer erlassen.
3.3. Binect ONE
3.3.1. Im Falle einer Kündigung werden bereits in Auftrag gegebene und nicht stornierte Briefsendungen abschließend bearbeitet. Der Auftraggeber ist zur Zahlung dieser Briefsendungen verpflichtet.
3.3.2. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung werden bereits in Rechnung gestellte oder gezahlte monatliche Grundgebühren anteilig zurückerstattet.
4. Entgelte für erbrachte Leistungen bleiben auch im Falle der Kündigung schuldig.
5. Es ist dem Auftragnehmer vorbehalten, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis jederzeit vollständig an ein anderes Unternehmen (z. B. externer Druckdienstleister) zu übertragen.

§ 13 | Haftung
1. Für eine Haftung des Auftragnehmers auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

2. Der Auftragnehmer haftet, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

3. Sofern der Auftragnehmer gemäß Abs. 2 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist seine Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen er nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.

3.1. Binect Online
Die maximale Höhe der Haftung bei Binect Online beträgt 100,00 EUR. Der Ersatz mittelbarer Schäden (u. a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen) ist ausgeschlossen.
3.2. Binect Cube / Binect Cube NG, Binect Enterprise und Binect ONE
Die maximale Höhe der Haftung bei Binect Cube beträgt 1.000,00 EUR. Der Ersatz mittelbarer Schäden (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen) ist ausgeschlossen.
4. Vorstehende Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer vom Auftragnehmer zu vertretende Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten Mitarbeitern des Auftragnehmers, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung bedient.
6. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber durchgeführten Postsendungen. Der Auftraggeber ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Er verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.

§ 14 | Schlussbestimmungen
1. Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist für den Auftragnehmer wahlweise der Sitz des Auftragnehmers oder Sitz des Auftraggebers.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieser Geschäftsbedingung getroffen werden, sind in diesen AGB schriftlich niedergelegt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

§ 15 | Datenschutz
1. Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und speichert die zur Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers.
2. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Dienstleistung berechtigt, Informationen und Daten über den Auftraggeber zu erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und an Dritte, insbesondere zum Zweck des Forderungseinzuges oder des ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben.
3. Der Auftraggeber erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
4. Binect Software / Binect Output Services
Mit der Einstellung einer physischen oder digitalen Briefsendung über die Binect Software beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die in der Briefsendung enthaltenen personenbezogenen Daten zur Weiterverarbeitung der Briefsendung und notwendigen Übermittlung an Unterauftragnehmer zu erheben, zu nutzen und zu verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Vorgaben aus DSGVO und dem BDSG neu.
4.1. Binect Webseite
Einzelheiten zum Datenschutz bei der Nutzung der Binect Webseiten ergeben sich aus der unter www.binect.de abrufbaren „Datenschutzerklärung“.
4.2. Binect Online
Einzelheiten zum Datenschutz bei der Nutzung des Produktes Binect Online sind der „Datenschutzerklärung für Binect Online“ zu entnehmen (app.binect.de).
4.3. Binect Cube / Binect Cube NG, Binect Enterprise und Binect ONE
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung. Entsprechend findet der zwingend zu schließende Vertrag zur Auftragsverarbeitung Anwendung. Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Einzelheiten zum Datenschutz bei der Nutzung der Produkte Binect Cube / Binect Cube NG und Binect Enterprise sind in den Vertragsanhängen zum Datenschutz bzw. im „Vertrag zur Auftragsverarbeitung“ geregelt. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz bei der Nutzung des Produktes Binect ONE sind der „Datenschutzerklärung für Binect ONE“ zu entnehmen.
5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Inhalt der Briefe auf die Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu überprüfen und übernimmt keine Haftung für rechtswidrige Inhalte des Auftraggebers. Für die Übereinstimmung der Briefinhalte mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften und sonstigen Rechtsvorschriften ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich schützenswerter Daten und Sozialdaten, die als Inhalt der Briefe vom Auftragnehmer verarbeitet werden. Betroffene Dritte können etwaige Rechte ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber geltend machen. Auf Art. 28 DSGVO und § 80 SGB X wird ausdrücklich hingewiesen.